|
Die Wahlleistungs-Sprechstunde beinhaltet ärztliche Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ent- halten sind.
Da die von der Kassenmedizin als ausreichend angesehenen Leistungen bei weitem nicht das Optimum der modernen Medizin darstellen, erweitern diese sinnvollen und nützlichen Zusatzleistungen das diagnostische und therapeutische Spektrum.
Diese Leistungen müssen bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abge- rechnet werden.
Von den Privaten Kassen werden alle diese Maßnahmen üblicherweise übernommen.
|